Wasserrahmenrichtlinie

Der Bedeutung unserer wichtigen Ressource Wasser wird immer größer und ihr Wert steigt, auch in der öffentlichen Wahrnehmung.
Das Europäische Parlament verabschiedete im Jahre 2000 einstimmig einen Ordnungsrahmen – die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Bisherige Bewertungsgrundlagen

Die Begutachtung war unabhängig vom Gewässertyp
Fast ausschließlich tierische Organismen wurden dafür herangezogen
Die Untersuchungsmethoden waren nur z. T. standardisiert

Neue Bewertungsgrundlagen

Die Begutachtung berücksichtigt die unterschiedlichen Gewässertypen
Alle relevanten Komponenten aus Flora und Fauna finden Berücksichtigung
Unterschiedliche gewässertypische Einflüsse (z. B. organische Belastung, strukturelle Verarmung usw.) werden hinzugezogen.Die Untersuchungsmethoden sind hochgradig standardisiert. Daneben geht es auch um den Schutz von landabhängigen Landökosystemen. Hierbei handelt es sich um seltene, ständig feuchte angrenzende Lebensräume, wie Auen, Niedermoore und Bruchwälder.

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Wasserrahmenrichtlinie in Bremen

Das Land Bremen ist Teil der Fläche der Flussgebietseinheit „Weser“. Alle angrenzenden Bundesländer, der zur Weser gehörenden Fließgewässer, einschließlich der Zuflüsse Fulda und Werra, sowie deren Einzugsgebiete sind an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb einer sog. Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) beteiligt.

Link: Wasserrahmenrichtlinie

Vertreter unterschiedlicher Behörden, Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden sowie Wasserversorgern und Unterhaltungsverbänden arbeiten in sog. Gebietskooperationen gemeinsam an der Umsetzung der WRRL. Sie beschäftigen sich mit der Auswahl der Maßnahmen und der Fertigstellung von Maßnahmenprogrammen zur WRRL. Die Empfehlungen der Gebietskooperationen sollen von den Behörden in künftige Entscheidungen einbezogen werden.

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Die Gebietskooperation 24 – Wümme

Sie umfasst das Einzugsgebiet der Wümme mit allen Zuflüssen in Niedersachsen und Bremen und stellt eine Modellregion für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dar.

Der Embser Mühlengraben gehört ebenfalls zu den Zuflüssen der Wümme, er mündet in den Wümme-Südarm.

Weitere Unterseiten zur Renaturierung:

Fließgewässer
Übergangszonen an Fließgewässern